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Zu allererst sollten Sie immer die Ruhe bewahren und einen kühlen Kopf behalten. Verschaffen Sie sich erstmal selbst einen Überblick über den entstandenen Schaden.

Danach ist es wichtig, dass Sie grundlegende Dinge beachten:

• Melden Sie uns den Schaden möglichst schnell, nachdem er sich ereignet hat. Dies können Sie sowohl telefonisch als auch schriftlich tun.
• Falls Schäden durch strafbare Handlungen entstanden sind, so sollten Sie diese ebenfalls sofort der Polizei melden.
• Es ist wichtig, dass Sie dem Versicherer oder der Polizei sagen können, welche Sachen abhanden gekommen sind bzw. schaden genommen haben und eventuell welcher Art dieser    Schaden ist.
• Wenn möglich lassen Sie das Schadenbild solange unverändert, bis der Unfallort oder der Versicherungsgegenstand durch den Versicherer freigegeben wurde.
Falls solche Veränderungen unumgänglich sind, so dokumentieren Sie den Zustand des Schadens und eventuell den Hergang möglichst genau (per Fotos, evtl. Skizzen oder ähnliches).  Die beschädigten Gegenstände müssen Sie bis zur Besichtigung durch den Versicherer/Gutachter aufbewahren.
• Es ist empfehlenswert, wenn Sie Kaufbelege und sonstige Unterlagen über Hersteller, Marken oder Gestellnummern aufbewahren.
• Falls es sich bei Ihrem Schaden um Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden handelt, so sollten Sie umgehend das Aufgebotsverfahren einleiten und alle sperrfähigen Unterlagen (z. B. Sparbücher, Geldkarten) sofort sperren lassen.

Weitere erforderliche Schritte und Tipps zur Vorgehensweise können Sie auch gern erfragen, wenn Sie uns den Schaden melden.

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